Bilanzierungspflicht für Einzelunternehmer abschaffen
Ein Gewerbetreibender ist bilanzierungspflichtige wenn der Umsatz über 500.000 EUR oder der gewinn über 50.000 EUR liegt. Ein Einzelunternehmer, speziell im IT-Bereich kommt vielleicht nicht über die Umsatzgrenze, jedoch schnell über die Gewinngrenze. Da es in diesen Berufen, die eher einer freiberuflichen Tätigkeit ähneln keine großen Anlagevermögen gibt ist es meiner Meinung nach sinnvoll, die Bilanzierungspflicht für diese Tätigkeiten abzuschaffen - spart eine Menge Zeit, Nerven und Geld - sowohl auf Unternehmer- als auch auf Amtsseite und würde den Bürokratieabbau fördern. Eine Richtlinie zumindest zur Hochsetzung der Grenzen ist schon von der EU herausgegeben. Zumindest diese sollte der Bund schnellstmöglichst umsetzten.

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Sven Müller commented
leider hat sich bis jetzt im Jahr 2020 nicht wirklich etwas getan, die Grenze hängt seit Jahren bei 60.000 Euro festgenagelt :-(
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Anonymous commented
Lieber Herr Müller,
nach großer Wahrscheinlichkeit wird diesen Vorschlag die FDP gemacht haben. Alle anderen Parteien stehen nicht wirklich zu Selbständigen.
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Anonymous commented
Die Bilanzierung sehe ich nicht als unnötigen Zwang.
Im Gegenteil, ich kann auf diesem Weg sehr einfach eine drohende Schieflage entdecken und versuchen diese Abzuwenden.
Besonders bei Handelsunternehmen sollte diese ab dem ersten Euro gemacht werden, außer man möchte grundsätzlich keinen Überblick haben.
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Sven Müller commented
richtig so! Eine Partei (weiß nicht mehr welche) hatte für 2016 eine Erhöhung auf 80.000 Euro anstatt der 60.000 Euro vorgeschlagen, leider wurde dies abgelehnt, die Erhöhung auf 80k würde schon sehr helfen!
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Anonymous commented
Bin unbedingt dafür, die Bilanzierungspflicht für Einzelunternehmer abzuschaffen. Freiberufler können Millionen verdienen ohne bilanzieren zu müssen. Uns Einzelunternehmer hingegen zieht man schon ab (2016) 60.000 EUR Gewinn zur Bilanzierung heran. Bisher fand ich dafür keine schlüssige Begründung.