Erste gewerberechtliche Abmahnung kostenfrei machen
Die erste Abmahnung eines konkreten Sachverhalts sollte kostenfrei oder max. mit 30,- Euro behaftet sein. Damit würde den Abmahnanwälten der Spaß an der Sache gründlich verdorben.
Jeder kann mal Fehler machen, aber man sollte die Möglichkeit, diese ohne großen Mehraufwand zu beseitigen.

5 comments
-
ich Will-nicht commented
Ich denke, das die Abmahnung z.B. nur von der "Bundesnetzagentur" gestellt werden darf. Denn aus "Hohen" Hause kommen solche tollen Gesetze. Da müssen sie diese auch umsetzten.
Das Anwälte vor langer Weile Abmahnungen schreiben und dann Geld eintreiben, das ist sch gruslig genug. Die Welt tickt in Deutschland an vielen Stellen total verkehrt.
Als Unternehmer muss man heute einen Doktor machen um Gesetzesnhagel nicht unter zugehen.
Wir alle werden uns im hohen Alter an den kleinen Bäcker, Fleischer, Frisör usw. erinnern. Wenn wir dann unser Industrie-Brot und Industrie -Wurst essen.Viele Grüße an alle Selbständigen!
Diese tollen Gesetzte behindern alle kleinen Selbständigen!
-
Anonymous commented
Ich finde, es muß abgeschafft werden, daß Anwaltskanzleien von Abmahnungen leben und sich darauf spezialisieren. Das ist unlauter und nicht im Sinne der Rolle von Anwälten als Organen der Rechtspflege, denn da ist Rechtspflege nur ein Vorwand für das Generieren von Einkünften.
-
H.Kroeger commented
Der Mafia sollte dieser Geldhahn zugedreht werden!!!
-
Anonymous commented
Diesem ganzen Abmahnterror sollte generell ein Riegel vorgeschoben werden!
Wozu Ausnahmen und Sonderregelungen?Abmahnungen dienen nur dazu unlauterem Volk und Juristen Geld in die Taschen zu wirtschaften.
Dies gehört einfach unterbunden. -
Brigitte Himmel commented
Volle Zustimmung meinerseits.
Für eine Abmahnung ist, wie ich gerade selbst erleben musste, schnell ein Betrag von ca. € 500,- fällig.
Das ist meines Erachtens eine unangemessene Höhe für einen Fehler aus Unwissenheit.