Anpassung/Änderung der Kleinunternehmerregelung
Für die ganz kleinen Selbständigen, die nur unter 17.500 € Umsatz im Jahr haben dürfen, um nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden, wird diese Grenze durch steigende Kosten und Inflation von Jahr zu Jahr einengender. Diese Grenze sollte zumindest der jährlichen Inflation entsprechend angepasst werden.

-
Ralf Buchty commented
Mittlerweile liegt der Freibetrag für mit der Umsatzsteuer behaftete Umsätze in einem Jahr bei 22.000 €. Generell von der Umsatzsteuer befreite Umsätze (Therapien, Ingenieurleistungen etc.) fielen noch nie ins Gewicht.
Somit hat sich endlich etwas bewegt!
-
N. Richter commented
Zum Start meiner Selbstständigkeit vor 30 (!) Jahren lag die Kleinunternehmergrenze bereits bei 35.000 DM und hat sich seither nicht geändert. Damals konnte man als Gründer wenigstens 1 bis 2 Jahre davon profitieren, ehe der Umsatz darüber stieg. Inzwischen ist die Grenze anachronistisch und muss dringend angepasst werden.
-
Anonymous commented
Vor der Einführung des Euro lag die Kleinunternehmergrenze bei 35.000 DM. Seitdem ist sie um keinen Cent eröht worden!
Sie wurde eingeführt, um geringverdienenden Kleinstbetrieben die Möglichkeit zum Lebensunterhalt zu geben. Das ist heute nicht mehr möglich.
Entsprechend der Teuerungsrate seit Einführung des Euro müsste sie auf 35.000 Euro erhöht werden. Das würde nicht nur den KleinunternehmerInnen zu Gute kommen, sondern auch den Sozialstaat entlasten. -
Monika Graffé commented
Ich finde der Betrag von 17 500€ sollte zuerst auf 30 000€ erhöht werden und dann mit der Jährlichen Inflationsrate steigen. Oder die 17 500€ müssten bis zu einem Jahresumsatz vom
60 000€ Umsatzsteuer frei bleiben. Die derzeitige Regelung ist so Kleinunternehmerfeindlich.
Sie zwingt oft Kleine und Solo Unternehmen zur Geschäftsaufgabe. denn die Umsatzsteigerung die notwendig ist um die Mehrausgaben durch die Umsatzsteuer auszugleichen ist oft nicht so schnell zu bewerkstelligen -
Anonymous commented
Der Umsatzsteuerfreibetrag von 17.500 Euro ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kleinunternehmer! Soll mir mal einer erklären, was von dem Betrag nach Abzug von eventuell anfallenden Mietkosten und Sozialversicherungen von dieser Summe noch übrig bleibt. Wenn man dann in Betracht zieht, dass selbst in einem Land wie Bulgarien der Umsatzsteuerfreibetrag bei über 25.000 Euro liegt, kann man daran ablesen, wie zynisch die deutsche Gesetzgebung mit Kleinunternehmern umgeht.
-
Silva commented
Ich sehe die Umsatzsteuer an sich kritisch, weil sie eine Pauschale ist:
Weder berücksichtigt sie das individuelle Einkommen, noch wie das Verhältnis der Firma zwischen Einnahmen und Ausgaben ist. Und auch bei ihrer Weitergabe an die Kunden in Form der Mehrwertsteuer belastet sie Arm und Reich gleichermaßen.Am meisten belastet sie aber uns kleine Selbstständige.
Die Kleinunternehmer-Grenze sollte für Einzelunternehmer in einem Bereich liegen, ab der man auch bei der Einkommenssteuer einen Steuersatz von 19% erreicht, im Moment also bei mindestens 32.000 €, die man nach Abzug der Sozialabgaben noch Netto von seinem Gewinn übrig hat.Bei Gesellschaften sollte die Grenze sogar am Besten pro Mitgesellschafter gelten. GBRs wie z.B. Musikgruppen leiden da ganz besonders drunter - bei so vielen Mitgesellschaftern muss man schon 19% auf den Umsatz zahlen bevor man auch nur im Entferntesten davon leben kann.
-
Constanze commented
Vielleicht könnte man dieses Thema dahin verschieben, wo es hingehört: zu Steuern und Buchhaltungspflichten. Denn hierbei geht es schlicht und ergreifend um Umsatzsteuer
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze beträgt seit vielen Jahren 17500 Euro und ist im Vergleich zu anderen EU-Staaten sehr niedrig. In Polen z.B. liegt sie bei 37 774 Euro, in Tschechien bei 40 851 Euro und in Österreich bei 30 000 Euro. Im Rahmen des Bürokratieabbaugesetzes lag die Anhebung auf geringe 20 000 schon mal auf dem Tisch, wurde aber letztlich nicht mit beschlossen. Dabei wäre die Anhebung dringenst nötig. Gerade bei kleinen Unternehmen,und bei Freiberuflern, die keine Firmenkunden sondern Privatkunden haben und die nicht viele Betriebsausgaben haben, aus denen sie sich Vorsteuer ziehen können, bewirkt das geringe Überschreiten der Grenze nicht nur einen wesentlichen Bürokratiemehraufwand - sondern sie haben wahrscheinlich weniger Gewinn als vorher. Denn die USt aus 17501 Euro beträgt 2794 Euro und das ist für viele Kleine sehr viel weniger Geld. Auch diese Grenze trägt zur Benachteiligung der Kleinstunternehmen bei. Wenn man dann noch an die diskriminierenden Krankenversicherungsbeiträge denkt.... Als Kleinst- und Kleinunternehmer fallen dann soviele Steuern und Beiträge an, dass es oft für den eigenen Lebensunterhalt nicht mehr reicht.
-
Markus W. commented
Ich bin für die Abschaffung dieser Regelung. Zahlreiche Angestellte machen nämlich so nebenher Geld und können geringere Preise anbieten. Eine solche Reglung darf nur für Vollzeitselbständige gelten, die gerade starten und wenig Umsatz haben.
-
Anonymous commented
Das wollte ich auch vorschlagen, und zwar eine Regelung, die der österreichischen entspricht. Dort ist man bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 € NETTO Kleinunternehmer ( entspricht 36.000 € brutto bei 20% MWSt in Österreich).
Ein weiterer "fauler Trick" ist die Versicherungssteuer. Ist zwar 19% VSt, aber halt nicht Vorsteuer. Wenn man nun mit seinen Einnahmen relativ knapp Einkauf, laufende Kosten und Versicherung deckt und ein kleines bißchen als Rohgewinn übrigbleiben soll, dann liegt man bei den meisten Gewerken schon über der 17.500-Grenze, also umsatzsteuerpflichtig. Die USt fällt hier nicht nur für den kleinen Gewinn an, sondern auch für die Beträge der Versicherungen, und die sind inzwischen gewaltig (Kfz-, Betriebshaftpflicht-, Geschäftsausstattungs-, Rechtsschutzversicherung u.a.). Gerade in diesem Grenzbereich kann es sogar vorkommen, daß die zu zahlende USt den Gewinn übersteigt !!
In Österreich ist es aufgrund der höheren Kleinunternehmer-Grenze realistischer, ein Geschäft aufbauen zu können.
Siehe auch www.wko.at