Online- und Telefonmarketing: Was ist erlaubt, was nicht?
- Darf ich potenzielle Kunden einfach direkt anrufen? Macht es einen Unterschied, ob es sich um Privatpersonen oder Firmen handelt?
- Was, wenn die Kunden mich schon kontaktiert oder bei mir bestellt hatten?
- Und wie verhält es sich, wenn ich ihnen eine E-Mail mit einem Angebot schicken möchte, von dem ich überzeugt bin, dass es sie interessiert?
- Darf ich die Erlaubnis für die Zusendung von Mailings oder Newslettern mit einem Download-Angebot verknüpfen?
- Was muss ich tun, um die Erlaubnis für solche Mailings oder zur Zusendung eines Newsletters zu erhalten.
- Darf ich auf sozialen Netzwerken wie XING auf jede Person zugehen? Wenn mir dort jemand seine E-Mail oder Telefonnummer freigibt, darf ich ihn oder sie dann kontaktieren?
- Ich baue einen Presseverteiler auf. Darf ich Journalisten und Redaktionen aufnehmen oder muss ich vorab jeden um Erlaubnis fragen?
- Ganz altmodisch: Was muss ich beim Versenden von Werbebriefen beachten?
- Theorie und Praxis sind zweierlei: Wo setzen sich Firmen in der Praxis häufig über rechtliche Vorgaben hinweg?
- Wie kann ich mich wehren, wenn ich E-Mails zugesendet bekomme und diese nicht bestellt habe oder nicht über einen Link am Ende der E-Mail abbestellen kann?
Experte: Rechtsanwalt oder Justiziar eines auf Onlinemarketing spezialisierten Anbieters
109
votes
