Selbstständig, wenn der Auftragnehmer gerade gegründet hat und Kriterien wie Mindesthonorar, mehrere Auftraggeber noch nicht erfüllen kann
Das ist eines der Kriterien, das wir im VGSD-Positionspapier vorschlagen.
Wenn man mit einer Honoraruntergrenze als Kriterium arbeitet, so stellt diese – je nach Höhe - auch eine Eintrittsbarriere für Gründer, junge und insbesondere weniger gut qualifizierte Selbstständige dar.
Diese brauchen etwas Zeit, bis Sie eine solche Schwelle erreichen können - oder die Honorarschwelle muss für sie zunächst niedriger liegen.

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Kai commented
Das ist eines der SCHLECHTESTEN Kriterien, weil so ständig Leute gründen und damit den Markt mit billigen Leuten aufgefüllt wird, die keine Kriterien beachten müssen.
Die machen das dann 3 Jahre und verduften wieder. Spätestens dann, wenn sie keine Aufträge mehr bekommen, weil sie ab 3 Jahren Regeln beachten müssen.
Bitte nachdenken!!!!
Keine Zweiklassengesellschaft.
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Anonymous commented
Die Honorarschwelle muss auch für Gründer mindestens so hoch liegen, wie vergleichbare UnternehmensArbeitskosten, und die vollen Sozialversicherungsbeiträge beinhalten! Niedrigere Honorare sind Lohndumping und führen ins soziale Elend. Und genau dagegen soll das neue Gesetz wirken!
Zu Mindesthonorare siehe Beitrag "Positiv Kriterien für Selbständige"