Selbstständig (nur), wenn keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub vereinbart ist
Dabei handelt es sich um ein typisches Merkmal von Selbstständigkeit, das zum Beispiel in den Niederlanden als Abgrenzungskriterium verwendet wird.
In Deutschland wird dagegen argumentiert, dass es ja gerade den Mißbrauch von Scheinselbstständigen ausmache, dass sie keine Lohnfortzahlung erhalten.
Unseres Erachtens kommt es darauf an, ob sie für diesen Nachteil eine höhere Bezahlung erhalten als vergleichbare Angestellte.

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Anonymous commented
Behebung eines Irrtums: " Dabei haben arbeitnehmerähnliche Selbständige nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 2 BUrlG) sogar einen Rechtsanspruch auf bezahlten Urlaub."
s. http://www.scheinselbstaendigkeit.de/blog/13-rechtsirrtuemer-bei-scheinselbstaendigkeit.html
(14)Ich fände das Kriterium gut, weil es für Selbstständige fast immer positiv gewertet würde, aber sehe wenig Chancen in der Missbrauchs-Diskussion in Deutschland, es anzuwenden derzeit.
Phil
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Viktor Fast commented
Dieser Ansatz gehört für mich zu den Grundlagen der Selbständigkeit.
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Angelika commented
Damit benachteiligt ihr Menschen, die sich ihre Absicherung anderweitig verschaffen, z.B. über Ehepartner, der über ein Einkommen verfügt.