Selbstständig (nur), wenn keine genauen, kleinteiligen Arbeitsanweisungen
Dies ist eine häufig verwendete Konkretisierung der übergeordneten (aber sehr unbestimmten) Kriterien der Weisungsfreiheit und fehlenden Eingliederung in den Betriebsablauf

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Kai commented
Lässt sich umgehen. Die Anweisungen kommen alle verbal. Kein Kriterium.
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Anonymous commented
Phil: Umgekehrte Formulierung: Wenn keine genauen, kleinteiligen Arbeitsanweisungen vorliegen, sondern hohe Freiheitsgrade feststellbar sind (ggf. im Zusammenhang mit höheren/anspruchsvollen Tätigkeiten, vergleiche jenes Kriterium), ggf. auch bei der Bestimmung der eigenen Tätigkeiten (z.B. unscharf formulierter Vertrag "Beratung bei Lösung der Aufgabe XX"), wird das Fehlen einer Weisungsabhängigkeit angenommen, wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen.
In einem weiteren Schritt darf (sollte) auch eine tiefe Einbettung des Solo-Selbstständigen in einem Projekt zu keinen Nachteilen führen, falls ein sehr hoher Freiheitsgrad bzw. ausgeprägte unternehmerische Freiheit vorliegt, z.B. eben bei der klassischen Beratung.
Um es klarzustellen:
Dies würde eine diametrale Kehrtwendung in der derzeitigen Rechtsauffassung bedeuten, aber genau diese müssen wir fordern, wenn vielleicht auch die Verwirklichung dieses Ansatzes noch ein paar Jahre auf sich warten lassen wird. Ich glaube, die Zukunft der Arbeit wird irgendwann dem Gesetzgeber keine Wahl lassen, sich diesem Ansatz zu stellen, und hochwertige Dienstleistung mit hohen Freiheitsgraden und hochwertiger Bezahlung von Rechtsverfolgung auszunehmen.