Selbstständig (nur), wenn keine regelmäßige Bezahlung in gleicher Höhe
Regelmäßige Bezahlung in gleicher Höhe, z.B. feste monatliche Vergütung wird in einer ganzen Reihe von Ländern - auch in Deutschland - als Indiz für Scheinselbstständigkeit gesehen.
Aber: Sollte die Möglichkeit, eine bestimmte Stundenzahl einer Dienstleistung bei freier Zeiteinteilung zu erbringen, nicht selbständig möglich sein?
Etwas ausführlicher zur aktuellen rechtlichen Situation in Deutschland: In Hinblick auf eine Einordnung als Selbstständiger ist die Vereinbarung eines Tagessatzes besser als die eines Stundensatz, ein fester monatlicher Betrag ist ganz schlecht.
Als deutlich sicherer gilt die Vereinbarung eines Gesamtpreises nach Aufwandsschätzung, da man dann das unternehmerische Risiko trägt, sich zu verkalkulieren bzw. bei schnellerer Tätigkeit zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Pauschale Preise zeigen auch, dass es nicht auf Anwesenheit ankommt und keine zeitliche Eingliederung vorliegt.

-
Kai commented
Lässt sich leicht umgehen. Ich stelle die Rechnungen nach Lust und Laune - oder eben, wenn mich der Einkauf bittet, es noch vor dem 30.9. zu tun.
Alles kein nachprüfbares Kriterium.
-
Karl Ewald commented
Ein Gesamtpreis setzt ein wohldefiniertes Gewerk voraus. In der IT-Branche habe ich die Erfahrung gemacht, dass dessen Beschreibung erheblichen Aufwand verursacht und dennoch nie perfect ist. Während der Durchführung ergibt sich häufig die Diskussion, ob nun ein Handgriff jeweils drin oder nicht drin ist, das lenkt davon ab, die eigentliche Arbeit zu machen und dem Kunden wirklich zu helfen. Ich als Techniker würde also jedem Kunden zu einem Aufwandsprojekt raten, außer es geht um einen wirklich klar abgegrenzten Projektinhalt.
-
Karl Ewald commented
Was macht einen Tagessatz besser? Besonders wenn im Vertrag dann sowas steht wie (sinngemäß) "mit dem Tagessatz ist die Arbeit eines Tages auch dann abgegolten, wenn sie 8 Stunden überschreitet, wenn sie aber 8 Stunden unterschreitet, ist der Tagessatz nur anteilig abrechenbar" Sowas ist doch das Gegenteil von freier Zeiteinteilung, was Bestandteil des unternehmerischen Handelns sein sollte - 8+8 Stunden wird besser bezahlt als 10+6 Stunden! Da sind uns die Arbeitnehmer mit ihrer Gleitzeit voraus! Und wenn die Stunden verlagerbar sind, dann ist der Tagessatz auch nur eine andere Schreibweise für Stundensatz*8.
Hier würde mich eine Quellenangabe interessieren.@Annegret: aus meiner Sicht ist es das Privileg des Arbeitsnehmers, sich auf ein festes monatliches EInkummen verlassen zu können (und auch fürs Däumchendrehen bezahlt zu werden). Wenn das durchschnittliche Volumen nun nach unten oder oben driftet, dann fühlt sich einer von beiden verschaukelt. Mit "jede Arbeitsminute" gehst du ins andere Extrem, wobei man als Selbständiger durchaus z.B. eine Timersoftware verwenden kann, wo man den aktuellen Kunden auswählt oder eben "nicht fakturierbar", und dann die Aufwände für jeden Kunden minutengenau rauskommen. Das hielte ich nicht nur für der selbständigen Tätigkeit angemessener sondern auch für fairer für beide Seiten.
-
Annegret Krol commented
Diese Bestimmung finde ich schlecht. Beispiel: Man führt für einen anderen Soloselbständigen monatlich Büroarbeiten durch. Die Aufträge bekommt er in unregelmäßigen Abständen und Mengen, aber oft jeden Monat. Der Büroarbeits-Selbständige führt dann die jeweiligen Aufträge auch noch mit Unterbrechungen (z. B. wegen anderer, noch wichtigerer Aufträge) durch. Für denjenigen wäre es ein Fummelkram, sich jede Arbeitsminute aufzuzeichen und dementsprechend abzurechnen. Es ist für ihn besser, wenn er mit seinem Kunden vereinbart, jeden Monat einen Pauschalbetrag abzurechnen. Denn es kann sein, dass er in einem Monat weniger arbeitet, in dem nächsten aber wesentlich mehr. Durch einen Pauschalbetrag wird dies ausgeglichen. Der Auftragnehmer kann mit einem festen monatlichen Einkommen rechnen. Es kann sein, dass der AN in einem Jahr mehr verdient, als er arbeitete. Aber genauso kann es sein, dass er mehr arbeitete, als er verdiente. Allerdings sollte man so eine Pauschalbetragsregelung auch nur vereinbaren, wenn man viel für den Auftraggeber arbeitet. Mit den restlichen Einmal- oder Selten-Auftraggebern sollte man natürlich eher nach Zeit oder Auftrag abrechnen.