Selbstständig (nur), wenn eigener unternehmerischer Auftritt (Visitenkarte, Website, Werbung)
Das Vorhandensein von Visitenkarten oder einer Website beeindruckt Gerichte in Deutschland kaum. Ihr Fehlen kann jedoch als Indiz für eine Scheinselbstständigkeit gewertet werden.
Aber: Auch Angestellte verfügen oft über eigene Visitenkarten - und es gibt auch viele "echte" Selbstständige, die gut ausgelastet sind und über ein XING-Profil hinaus überhaupt keine Werbung benötigen.

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Kai commented
Lässt sich doch leicht Vortäuschen. Kein Kriterium!
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Stefan P. commented
Unternehmerischer Auftritt? Von diesem Kriterium halte ich wenig. Gerade Solo-Selbständige, die nur ein begrenztes Zeitpotential zur Verfügung haben, machen häufig keine breit angelegte Werbung, sondern sprechen potentielle Kunden gezielt an. Eine eigene Webseite oder großartige Einträge im Branchenbuch sind da überflüssig. Man kann einem Selbständigen nicht vorschreiben, wie er seine Kunden zu akquirieren hat.