GKV: Faire Mindestbeiträge und Bemessungsgrundlagen
Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Selbstständige zahlen aufgrund hoher Mindestbeiträge und einer im Vergleich zum Bruttoeinkommen mind. 20% höheren Bemessungsgrundlage sehr viel höhere Beiträge als Angestellte und deren Arbeitgeber. Wann und wie wollen Sie diese Ungleichbehandlung beenden? (298 Zeichen)

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Adminadmin (VGSD e.V., VGSD e.V.) commented
Vielen Dank für eure Stimmen für diesen Wahlprüfstein. Wir werden diese Frage für den VGSD e.V. bei den Parteien einreichen und nach Vorliegen der Antworten (voraussichtlich Anfang Juli 2021) auf unserer Website (www.vgsd.de) veröffentlichen.
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Anonymous commented
Ich hatte keine Stimme mehr um hier mit abzustimmen - doch ich finde auch, dass dies ein Feld ist, das unbedingt angesprochen gehört
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Klaus Schneider commented
Es sind ja nicht nur die Mindestbeiträge die uns Soloselbstände ungleich stellen, sondern da gibt es noch die besonders jetzt in Corona-Zeiten zuschlagende Regelung, dass Verlustvorträge bei der Berechnung des Krankenkassen-Beitrags nicht berücksichtigt werden.
Das betrifft alle Soloselbständigen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Es ist egal wie der Verlustvortrag entstanden ist. Der wird zwar bei der Einkommensteuer berücksichtigt aber eben nicht bei den Krankenkassenbeiträgen, das führt quasi dazu, dass der Beitrag auf Basis des Umsatzes berechnet wird und nicht auf den Gewinn. Wenn z.B. jemand hat einen Kredit aufgenommen um die Corona-Ausfälle zu kompensieren und dadurch ein Verlustvortrag entstanden ist, dann wird die Rückzahlung des Kredites nicht bei der Beitragshöhe angerechnet. Das gilt natürlich auch für den Fall, dass private Mittel/privates Vermögen eingebracht wurde um die Kosten zu decken, dann zahlt man die Beiträge praktisch doppelt !!! also für Geld für das schon mal Beiträge bezahlt wurden wird dann nochmal abkassiert !!!