Pandemien: Bei Tätigkeitsverboten müssen Lebenshaltungskosten abgedeckt werden
Infektionsschutzgesetz: Wann und wie wollen Sie sicherstellen, dass bei künftigen Pandemien Selbstständige im Fall von Betätigungsverboten angemessen entschädigt werden? Wie sollen die Entschädigungen bemessen werden? Wie wollen Sie insbesondere auch die Lebenshaltungskosten berücksichtigen? (292 Zeichen)

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Adminadmin (VGSD e.V., VGSD e.V.) commented
Vielen Dank für eure Stimmen für diesen Wahlprüfstein und auch für den Kommentar von Han. Da wir selbst nur acht einreichen dürfen, haben mit der BAGSV (www.bagsv.de) vereinbart, dass sie diese Frage stellen wird. Wir werden die Antworten aber zusätzlich auch hier auf unserer Website veröffentlichen.
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Han commented
Vorschlag zur Generalisierung:
Bei staatlich angeordneten Tätigkeitsverboten oder Betriebsunterbrechungen sind allen davon betroffenen natürlichen und juristischen Personen jeweils angemessene Kompensationen zu zahlen.
Angestellte: Kurzarbeitergeld
Selbstständige/Inhaber: Lebenshaltungskosten/Unternehmerlohn
Juristische Personen: Anteilige Kostenübernahme durch den Staat.
Die Höhe der Unterstützung für Personen soll unabhängig von der Beschäftigungsform einer gleichwertigen en Bemessung unterliegen.