Manuela Faust
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Als freiberuflicher Koch (sog. Mietkoch), der zu Auftragspitzenzeiten oder als Krankheitsvertretung gebucht wird, sind nicht alle Anhaltspunkte zu belegen.
Kaum ein Koch stellt jemanden fest ein, oder bringt seine Küche oder eigene Waren mit zum Kunden ;-)
Die DRV hat da bisher rein willkürlich entschieden.