Anonymous
My feedback
-
75 votes3 comments · Die besten Ansätze/Kriterien zur Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit mitbestimmen » Anderer Ansatz · Flag idea as inappropriate… · Admin →
An error occurred while saving the comment Anonymous supported this idea ·
-
1,064 votes68 comments · Die besten Ansätze/Kriterien zur Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit mitbestimmen » Kriterium · Flag idea as inappropriate… · Admin →
Anonymous supported this idea ·
An error occurred while saving the comment Anonymous commented
Eine Ausrichtung an branchenüblichen Zahlungen, Tarifverträgen der Branche o.ä. halte ich ebenfalls für ein geeignetes Kriterium. Solange es nicht das einzige bleibt.
Ich denke, klare Regeln, an denen sich der eigene Status nachvollziehbar messen lässt, sind gefordert.
Insbesondere sollte die Frage der Schutzbedürftigkeit im Einzelfall gestellt werden, denn Schutz der Arbeitnehmer vor ausbeuterischen Arbeitgebern war doch das primäre Ziel dieses Unfugs, soweit ich mich erinnere. Wie schutzbedürftig ist jemand, der z.B. 60K Jahreseinkommen aus seiner selbständigen Tätigkeit erzielt?
Rechtssicherheit - das ist das Schlagwort. Mir würde genügen, wenn ich in einem Vertrag die Klausel "die Bestimmungen aus ... kommen vollumfänglich zur Anwendung" aufzunehmen hätte, um konform zu sein. Das wäre einfach und würde an zentraler Stelle die Bedingungen (möglichst klar) regeln.