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@Kai: Ich weiß nicht, ob wir vom Gleichen reden. Ich will natürlich auch langjährige Tätigkeiten erlaubt haben. Aber die jetzige Rechts- und Verwaltungslage (inkl. neuem Gesetzesentwurf) erkennt es nicht einmal als positives Kriterium "unternehmertypisch" an, wenn jemand etwa für einen Auftrag nur wenige Tage für einen Kunden tätig ist. Es gibt den Versuch, so zu tun, dass es kein Unterschied ist, ob jemand 2 Tage im Einsatz ist bzw. 100 Kunden pro Jahr hat, oder nur einen. Die Anzahl der Kunden bzw. Anzahl voller Einsatztage pro Jahr muss gewertet werden, sonst wäre auch jeder Handwerker, der einmal bei einem Privatkunden einen Kaffee trinkt, und von diesem Detailanweisungen entgegennimmt, wie der es haben möchte, scheinselbstständig.