Anonymous
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6 votes1 comment · Die besten Ansätze/Kriterien zur Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit mitbestimmen » Anderer Ansatz · Flag idea as inappropriate… · Admin →
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1,064 votes68 comments · Die besten Ansätze/Kriterien zur Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit mitbestimmen » Kriterium · Flag idea as inappropriate… · Admin →
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Zunächst: 40 EURO netto kostet eine Handwerker-Stunde z.B. für Gartenbau. Elektriker kosten 60-70 EUR/Stunde. Und da fragt keiner nach "Scheinselbständigkeit", da diese Berufe ja in Kammern organisiert sind.
Anders bei IT-Freiberuflern: Es gibt keine "Innung", keine "IHK" keinen Berufsverband.
Also:
Eine Untergrenze für den Stundensatz ist ein guter Ansazu:
1. Es dämmt die allfällige Dumpingstrategien ein, die Freiberufler aus EU-Staaten durchführen.
2. Sie sichert IT-Freiberufler in der bloßen Existenz ab - 40 EUR "kostet" ein adäquat ausgebildeter Angestellter
3. Es ist ein einfach darzustellendes Kriterium - ein wirtschaftlich arbeitender Einzelunternehmer, der soviel verdient wie ein HandwerkerAllerdings: Ich bin pessimistisch! Die jetzige Schein-Regierung macht das, was die DGB-Gewerkschaft sich wünscht - sie sorgt dafür, dass die Konkurrenz in den Betrieben wegfällt.
Nur sehen diese Schein-Politiker mit ihren Scheuklappen nicht, dass dies nur den Trend ins Off-Shore Geschäft vertärkt. Dann macht's eben der Inder oder der Brasilianer...
Wieso geht der VGSD eigentlich auf diese unselige Diskussion überhaupt ein?
Warum muss man "Selbständigkeit" definieren und überprüfbar klassifizierbar machen? Es ist doch eine Lebensform, eine freie Art, sein Geld zu verdienen. Und niemand fragt einen Kaufmann, Handwerker, einen Rechtsanwalt, einen Architekten, einen Arzt nach einem Kriterium, ob diese Selbständig sind. Diese Berufe gründen einfach ein Unternehmen. Der Kaufmann gründet eine GbR durch sein selbständiges Handeln - nicht durch Eintrag beim staatlichen Register.
Handwerker müssen sich wg. der langen Tradition in die Handwerksrolle eintragen - hier wird der Markt beschränkt!
Rechtsanwälte lassen sich nieder und müssen der Kammer beitreten, ebenso wie Ärzte und Architekten - inklusive Rentenversicherung der KAMMER nicht der DRV!.
Also: Wieso lassen wir IT-Freiberufler uns nicht "nieder" und gründen systemkonform eine "Kammer"?
Und: Die Rechtsanwälte haben sich ja eine Rechtsform geschaffen - die Partnerschaftsgesellschaft eingetragen im Partnerschaftsregister. So machen Freiberufler das eben!
Aber auf die blödsinnige Diskussion mit einer sozialistisch, bürokratischen Dumm-Schwätzerin als Ministerin und ihren Vorbetern der DGB-gewerkschaft eingehen? Warum denn? Sind wir denn nicht "frei"? Wir brauchen keine vertragsinternen Regeln!
Was wir brauchen, ist ein rechtliches Konstrukt in Form einer "Kammer" - ist zwar antiquiert aber das ist ja auch der Clou! Denn gegen die "Tradition" der "Kammer" wagt auch Frau Nahles nicht anzuregieren - dann stehen sofort 40000 Ärzte und 50000 Rechtsanwälte in Berlin auf dem Rasen UND drohen mit VERFASSUNGSKLAGE!